Studium - Infos und Links


Beratung beim Studierendenwerk Karlsruhe

Die Sozialberatung rund ums Studieren, Finanzierung und Wohnen wird von einer Rechtsberatung und einer psychotherapeutischen Beratung ergänzt.
Die Beratung für studentische Flüchtlinge findet auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Französisch statt.


Beratung zum Studium am KIT

Donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Karlsruher Institut für Technologie, Campus Süd, Adenauerring 2 in Karlsruhe, Gebäude 50.20, EG, Raum 106. Die Sprechstunden finden mit Unterstützung der
KIT- Studienbotschafter in verschiedenen Sprachen statt.

Terminvereinbarung erforderlich



Studieren in Deutschland

In Deutschland als Flüchtling studieren stellt Informationen über die Hochschullandschaft und Studiengänge, Zulassungsvoraussetzungen und Antrags-/Einschreibeverfahren sowie Unterstützungszentren und finanzielle Unterstützung in Deutschland bereit.


Beratung und Förderung

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule richtet sich an zugewanderte Sekundarschul- und Hochschulabsolvent*innen,
und soll bei einer raschen Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Akademischen Laufbahn helfen. Bei entsprechender Eignung besteht die Möglichkeit der Förderung bei den wichtigsten Maßnahmen wie Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen.

Kontakt für die Bildungsberatung und den Antrag auf Förderung durch die Otto Benecke Stiftung:

Jana Reinhardt-Zech

Telefon 0621 5980225


TestAs

Mit dem TestAs kann man seine Chancen auf einen Studienplatz verbessern und seine Eignung gegenüber den Hochschulen nachweisen. Der TestAs kann auch als Plausibilitätsprüfung dienen falls fluchtbedingt keine Nachweise über Schulabschlüsse bzw. einem Hochschulstudium vorhanden sind. Der Test kann dann Grundlage für eine Zulassung sein. Der Test kann einmalig abgelegt werden und ist kostenlos. Der TestAS ist kein Ersatz für einen Sprachnachweis!


Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Wer seinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat, kann seinen im Ausland erworbenen Bildungsabschluss beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen. Die Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse fällt in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen. Alle Dokumente außer Geburts- und Heiratsurkunde müssen als in Deutschland amtlich beglaubigte Kopien und amtliche Übersetzungen, die von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer vorgenommen worden sind, eingereicht werden. Bei der Anerkennung fallen Gebühren an.


Infoportale zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Die Kultusministerkonferenz, Berlin ist u.a. zuständig für Vereinbarungen betreffend Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung. Mit Hilfe der angegliederten Datenbank Anabin können Schulabschlüsse mit Hinblick auf einen Hochschulzugang, Hochschulabschlüsse und Institutionen auf ihre Wertigkeit in Deutschland geprüft werden.


Gebühren für die Anerkennung

Die Gebühren für die Anerkennung können in bestimmten Fällen von der Arbeitsagentur übernommen werden. Auch gibt es die Möglichkeit einen Anerkennungszuschuss zu beantragen. Der Antrag auf Förderung durch den Anerkennungszuschuss muss gestellt werden bevor der Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.


Anerkennungsberatung

Anerkennungsberatung bietet die Diakonie Karlsruhe. Ansprechpartnerin ist Laura Mössinger Telefon 0721 20397 202, mobil 0159 04313340, laura.moessinger@dw-karlsruhe.de
Laura Mössinger bietet bei Bedarf auch Beratung bei der Diakonie in Bruchsal an.
Hier erhalten Sie auch Informationen zum Anerkennungszuschuss.