Einbürgerung - Infos und Links

Die deutsche Staatsangehörigkeit

Gesetzliche Regelung der Einbürgerung

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 104 am 27.03.2024 tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz am 27. Juni 2024 in Kraft.

Das StAG ist das Staatsangehörigkeitsgesetz d.h. die Regelung der Einbürgerung, welches vom Bundestag verabschiedet wurde.

Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben. Einbürgerung bedeutet, die Staatsangehörigkeit eines Landes zu erwerben und einen deutschen Pass zu erhalten.

Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen oder mit einer Niederlassungserlaubnis können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Nicht immer ist eine vorangegangene Niederlassungserlaubnis zwingend notwendig. Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat hierzu und zur Einbürgerung Infos zusammengefasst.
>>>Infopapier zur Einbürgerung

Wege zur Einbürgerung

>>>Gründe für eine Einbürgerung
>>>So läuft eine Einbürgerung ab
>>>Voraussetzungen für die Einbürgerung
>>>Quick Queck zur Prüfung der Voraussetzungen
>>>Wichtige Fragen und Antworten zur Einbürgerung

Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus

Der Antrag

Wurde ein Antrag bereits vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eingereicht ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant.

Es empfiehlt sich, für den Antrag das Formular Einbürgerung mit Anspruch und das Formular Einbürgerung ohne Anspruch der Einbürgerungsbehörde zu verwenden. Man muss und sollte sich im Antrag nicht auf eine Rechtsgrundlage beschränken. Grundsätzlich prüft die Behörde immer von sich aus, ob eine Einbürgerung gemäß § 10 StAG Anspruchseinbürgerung oder § 8 StAG Ermessenseinbürgerung infrage kommt.

Der Antrag auf Einbürgerung wird bei der Einbürgerungsbehörde des jeweiligen Wohnorts gestellt.
Dort kann man auch ein Beratungsgespräch vorab erhalten und sich über mögliche Ausnahmen und Erleichterungen bzgl. Voraussetzungen und Gebühren informieren. Die Website der Einbürgerungsbehörde stellt auch Informationen über den Verfahrensablauf, die erforderlichen Unterlagen und Kosten und vertiefende Informationen zur Verfügung.

Zuständige Behörde der Einbürgerung für Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Land:

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Staats­an­ge­hö­rig­keits­be­hörde
Kaise­r­al­lee 8
76124 Karlsruhe
Sprech­zei­ten nur nach Termin­ver­ein­ba­rung:
Telefon 115 und +49 721 133-3389, einbuergerung@oa.karlsruhe.de

*Die erforderlichen Dokumente sollten nicht im voraus und freiwillig bei der Botschaft beschafft werden, um den Schutzstatus nicht zu gefährden. Es ist zu empfehlen sich von der Behörde dazu auffordern zu lassen und das eigene Risiko eines Botschaftsbesuches sorgfältig abzuwägen.

Einbürgerungstest

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem man lebt. Bei jeder Frage muss man aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn man mindestens 17 Fragen richtig beantwortet hat, hat man den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer*innen den Test bestanden.

Befreiung vom Einbürgerungstest

Vom Einbürgerungstest befreit ist wer erfolgreich einen Integrationskurs abgeschlossen und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden hat. Man muss keinen Test ablegen, wenn man noch keine 16 Jahre alt oder über 67 Jahre alt ist ist oder die Anforderungen, mit ärztlicher Bescheinigung, wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule nachweisen kann (Bei der Behörde nachfragen, falls der Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht wurde). Gastarbeiter:innen, die bis zum 30. Juni 1974 bzw. als Vertragsarbeitende bis zum 13. Juni 1990 eingereist und deren Ehepartner:innen, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen sind.

Vgl.: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest

>>>BAMF Gesamtfragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest"
>>>Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest BAMF
>>>VHS Test-Trainer zum Orientierungskurs (Einbürgerungstest)

Anmeldung zum Einbürgerungstests

Der Test kann bei der VHS Karlsruhe, Studienhaus, Kaiserallee 12e abgelegt werden.
Die Anmeldung ist nur persönlich, nach Terminvereinbarung im Servicebüro der vhs Karlsruhe möglich.

Sonstiges

>>>FAQ zur Einbürgerung I handbook germany
>>>Bundesesministerium des Innern und für Heimat
>>>Zahlen, Daten, Fakten I Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen BW
>>>Rechtssprechung 25.03.2022 zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung I Flüchtlingsrat BW
>>>Online-Seminar: Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung I Flüchtlingsrat BW
>>>Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung