Einbürgerung - Infos und Links
Die deutsche Staatsangehörigkeit
Gesetzliche Regelung der Einbürgerung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ verabschiedet, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBL. 2025 I Nr. 256 am 29.10.2025 tritt die Rücknahme der Turboeinbürgerung in Kraft.
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 104 am 27.03.2024 tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz am 27. Juni 2024 in Kraft.
Das StAG ist das Staatsangehörigkeitsgesetz d.h. die Regelung der Einbürgerung, welches vom Bundestag verabschiedet wurde.
Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben. Einbürgerung bedeutet, die Staatsangehörigkeit eines Landes zu erwerben und einen deutschen Pass zu erhalten.
Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen oder mit einer Niederlassungserlaubnis können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Nicht immer ist eine vorangegangene Niederlassungserlaubnis zwingend notwendig. Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat hierzu und zur Einbürgerung Infos zusammengefasst.
>>>Infopapier zur Einbürgerung
Wege zur Einbürgerung
>>>Gründe für eine Einbürgerung
>>>So läuft eine Einbürgerung ab
>>>Voraussetzungen für die Einbürgerung
>>>Quick Queck zur Prüfung der Voraussetzungen
>>>Wichtige Fragen und Antworten zur Einbürgerung
Der Antrag
Wurde ein Antrag bereits vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eingereicht ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant.
>>>Antragsformular zur Einbürgerung gemäß § 10 StAG Anspruchseinbürgerung
Das Antragsformular zur Ermessenseinbürgerung § 8 StAG wird nur von der Behörde vergeben.
In Kraichtal kann ein Termin zur Antragsabholung gebucht werden: -Bürgerservice>Terminvergabe>Sonstiges>Einbürgerungsantrag abholen-Der Antrag auf Einbürgerung wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde des jeweiligen Wohnorts gestellt.
Dort kann man auch ein Beratungsgespräch vorab erhalten und sich über mögliche Ausnahmen und Erleichterungen bzgl. Voraussetzungen und Gebühren informieren. Die Website der Einbürgerungsbehörde stellt auch Informationen über den Verfahrensablauf, die erforderlichen Unterlagen und Kosten und vertiefende Informationen zur Verfügung.
Zuständige Behörde der Einbürgerung für Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Land:
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Staatsangehörigkeitsbehörde
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung:
Telefon 115 und +49 721 133-3389, einbuergerung@oa.karlsruhe.de
*Die erforderlichen Dokumente sollten nicht im voraus und freiwillig bei der Botschaft beschafft werden, um den Schutzstatus nicht zu gefährden. Es ist zu empfehlen sich von der Behörde dazu auffordern zu lassen und das eigene Risiko eines Botschaftsbesuches sorgfältig abzuwägen.
Einbürgerungstest
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem man lebt. Bei jeder Frage muss man aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn man mindestens 17 Fragen richtig beantwortet hat, hat man den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer*innen den Test bestanden.
Befreiung vom Einbürgerungstest
Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest ablegen. Der Test entfällt auch, wenn sie die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kann auch anderweitig nachgewiesen, zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.
(Quelle Bundesverwaltungsamt)
Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
>>>BAMF Gesamtfragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest"
>>>Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest BAMF
>>>VHS Test-Trainer zum Orientierungskurs (Einbürgerungstest)
Anmeldung zum Einbürgerungstests
Der Test kann bei der VHS Karlsruhe, Studienhaus, Kaiserallee 12e abgelegt werden.
Die Anmeldung ist nur persönlich, nach Terminvereinbarung im Servicebüro der Vhs Karlsruhe möglich.
Sonstiges
>>>FAQ zur Einbürgerung I handbook germany
>>>Zahlen, Daten, Fakten I Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen BW
>>>Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung