Asyl in Deutschland - Infos und Links
Basiswissen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Grundlagenwissen bereitgestellt vom Flüchtlingsrat BW:
- Fluchtursachen und Flucht
- Asylverfahren
- Nach der Ablehnung des Asylantrags
- Nach der Anerkennung Asylantrags
- Soziales
Asyl und Flüchtlingsschutz
- Informationen für Geflüchtete
- Ablauf des Asylverfahrens
- Ankunftszentren und AnkER-Einrichtungen
- Sprachmittlung im Asylverfahren
- Sonderverfahren
- Asylverfahrensberatung
- Unbegleitete Minderjährige
- Europäischer Kontext
- Länderanalysen und Migrationsanalysen
Die Anhörung
ist ein Informationsfilm für Flüchtlinge über die Anhörung beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der Film steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Die 25 Fragen der Anhörung
Zur Vorbereitung auf die 25 Fragen der Anhörung beim BAMF hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. eine Arbeitshilfe erstellt.
Vorbereitung auf die Anhörung und Rechtsberatung
Pro Bono Heidelberg - Studentische Rechtberatung e.V. bereitet Asylbewerber und Flüchtlinge auf die Anhörung beim BAMF vor und berät in allen Fragen rund um das Asylrecht. Eine Kontaktherstellung ist über das Kontaktformular möglich.
Länderinformationen
Länderinformationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM zu Menschenrechtsthemen und Menschenrechtsverletzungen weltweit.
Herkunftsländerinformationssystem
ecoi.net das Herkunftsländerinformationssystem des Österreichischen Roten Kreuzes leistet einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und effizienten Asylverfahren, indem es allen am Verfahren beteiligten Parteien schnellen und einfachen Zugang zu qualitativ hochwertigen und aktuellen Herkunftsländerinformationen bietet.
Härtefallgesuch
Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihren Feststellungen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Ministerium der Justiz und für Migration richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde angeordnet wird, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Bei der Härtefallkommission des Ministeriums für Justiz und für Migration Baden-Württemberg kann eine Härtefalleingabe eingereicht werden. Hier die wichtigsten Informationen zum Thema.