Asyl in Deutschland - Infos und Links


Basiswissen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Grundlagenwissen bereitgestellt vom Flüchtlingsrat BW:

  • Fluchtursachen und Flucht
  • Asylverfahren
  • Nach der Ablehnung des Asylantrags
  • Nach der Anerkennung Asylantrags
  • Soziales

Asyl und Flüchtlingsschutz
Das Recht auf Asyl ist in Deutschland von der Verfassung geschützt. Für die Prüfung der Asylantrage ist das zuständige Bundesamt das "BAMF" Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das BAMF informiert auf seiner Website u. a. über folgende wichtige Themen:
  • Informationen für Geflüchtete
  • Ablauf des Asylverfahrens
  • Ankunftszentren und AnkER-Einrichtungen
  • Sprachmittlung im Asylverfahren
  • Sonderverfahren
  • Asylverfahrensberatung
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Europäischer Kontext
  • Länderanalysen und Migrationsanalysen

Die Anhörung

ist ein Informationsfilm für Flüchtlinge über die Anhörung beim BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der Film steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.


Die 25 Fragen der Anhörung

Zur Vorbereitung auf die 25 Fragen der Anhörung beim BAMF hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. eine Arbeitshilfe erstellt.



Vorbereitung auf die Anhörung und Rechtsberatung

Pro Bono Heidelberg - Studentische Rechtberatung e.V. bereitet Asylbewerber und Flüchtlinge auf die Anhörung beim BAMF vor und berät in allen Fragen rund um das Asylrecht. Eine Kontaktherstellung ist über das Kontaktformular möglich.


Länderinformationen

Länderinformationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM zu Menschenrechtsthemen und Menschenrechtsverletzungen weltweit.


Herkunftsländerinformationssystem

ecoi.net das Herkunftsländerinformationssystem des Österreichischen Roten Kreuzes leistet einen wichtigen Beitrag zu einem fairen und effizienten Asylverfahren, indem es allen am Verfahren beteiligten Parteien schnellen und einfachen Zugang zu qualitativ hochwertigen und aktuellen Herkunftsländerinformationen bietet.


Härtefallgesuch

Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihren Feststellungen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Ministerium der Justiz und für Migration richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde angeordnet wird, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Bei der Härtefallkommission des Ministeriums für Justiz und für Migration Baden-Württemberg kann eine Härtefalleingabe eingereicht werden. Hier die wichtigsten Informationen zum Thema.