Familiennachzug - Infos und Links


Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Seit 1. August 2018 haben subsidiär Schutzberechtigte, völlig unabhängig vom Herkunftsland, nach § 36a AufenthG wieder die Möglichkeit engste Familienangehörige nachzuholen. 

Sebastion Röder vom Flüchtlingsrat BW hat hierzu umfassende Informationen zusammengestellt.


Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Alle Antragsteller, die zu einem syrischen anerkannten Flüchtling oder Asylberechtigten in Deutschland nachziehen möchten, werden kostenlos von IOM beraten und unterstützt.
Das IOM-Familienunterstützungsprogramm ist ein Kooperationsprojekt zwischen IOM und der Bundesrepublik Deutschland zur Beschleunigung des Visumverfahrens.


Fristwahrende Anzeige

Wenn es nicht möglich ist innerhalb der 3-Monats-Frist einen persönlichen Termin zur Antragsstellung bei der Auslandsvertretung wahrzunehmen sollte eine Fristwahrende Anzeige getätigt werden.


Visaverfahren

Unter der Telefonnummer 022899358-8390 oder per E-Mail visa@bva.bund.de können beim Bundesverwaltungsamt in Bonn Auskünfte zum Sachstand von Visaverfahrens erteilt werden. Die Antragsnummer und die Passnummer müssen bereitgehalten werden.

Für Menschen aus Syrien ist das Einzelreferat Syrien zuständig. Anfragen können per E-Mail 509-syr@diplo.de gestellt werden.

Für die Terminvergabe und die Bearbeitung der Anträge ist  die jeweilige Botschaft zuständig.

Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht für individuelle Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen unter der Telefonnummer 030 5000 2000 Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr oder per E-Mail buergerservice@auswaertiges-amt.de zur Verfügung.