Appell - Sonderparteitag - Koalitionsvertrag

Appellübergabe Sonderparteitag Bündnis 90/Die Grünen zur Landtagswahl am 9.5.2026 in Stuttgart

Die regionalen Initiativen Seebrücke Karlsruhe, Netzwerk Demokratie und Menschenrechte Kraichgau, Aufstehen gegen Rassismus Kraichtal und Kraichtal hilft e.V. formulierten einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung Baden-Württemberg.

KEINE GESCHLOSSENEN LAGER FÜR ASYLBEWERBER - NEIN ZU SEKUNDÄRMIGRATIONSZENTREN

Ab dem 12. Juni 2026 soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in allen EUStaaten verbindlich gelten. Deutschland muss diese Vorgaben dann in nationales Recht umsetzen. Die GEASReform ist komplex, wenig bekannt und politisch umstritten. Sie verändert Asylverfahren, Zuständigkeiten und Grenzprozesse grundlegend, wurde jedoch kaum öffentlich erklärt. Die deutschen Bestimmungen gehen weit über das hinaus, was auf europäischer Ebene bereits 2024 vereinbart wurde und sieht auch die Einrichtung sogenannter „Sekundärmigrationszentren“ vor. Diese sind für Asylsuchende vorgesehen, die bereits in einem anderen EULand Schutz erhalten haben oder für deren Asylverfahren Deutschland nicht zuständig ist. Die Bedingungen in diesen Zentren erinnern an Haft. Stark begrenzte Bewegungsfreiheit, kaum Kontakt zur Außenwelt, unabhängige Beratung durch NGOs oder Aufklärung über Rechte ist nicht vorgesehen. Die psychosoziale und medizinische Versorgung ist eingeschränkt.

Sekundärmigration ist kein Fehlverhalten, sondern ein Symptom eines versagenden Systems. Die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren liegt im Ermessen der Länder. Die neue Landesregierung BadenWürttemberg kann darauf verzichten und damit aus Sicht der Initiativen menschenrechtliche Risiken vermeiden.

Genau darum ging es in dem Appell an die Fraktionen im Stuttgarter Landtag, den 61 Initiativen sowie zahlreiche Einzelpersonen aus ganz BadenWürttemberg unterstützt haben. Am 1.5.2026 wurde er an Landespolitikerinnen und -politiker von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD verschickt. Eine persönliche Übergabe war vor der Abstimmung über den Koalitionsvertrag nicht eingeräumt worden.

So entschlossen sich die Initiativen am 9.5. vor dem Sonderparteitag zur Abstimmung des Koalitionsvertrags von Bündnis 90/Die Grünen Aufstellung zu nehmen. Mit Transparenten und Infos ausgestattet waren sie in Stuttgart vor Ort. Es wurden über 50 Appelltexte verteilt. Der Appell stieß auf so großes Interesse, dass letztlich ein Foto machen musste, wer ihn lesen wollte. Die Initiatoren erhielten viel Zustimmung. Es entstanden ein reger Austausch und gute Gespräche. Viele Menschen konnten für das Thema sensibilisiert werden. Neben Parteimitgliedern und Kreisvorständen, die das Anliegen unterstrichen, gab es auch ablehnende und kurz angebundene Statements.

Vor der Abstimmung gab es einige kritische Redebeiträge zum Thema Migration. Ein Statement des Landesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen zum Appell wird noch folgen.

Der Koalitionsvertrag fand eine breite Zustimmung, und die Abstimmung war nicht knapp. Wir haben unsere Einschätzung dazu nachstehend vorgenommen:

Der Passus zu Justiz und Migration im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION Baden-Württemberg arbeitet mit normativ aufgeladenen Begriffen, die einen bestimmten Rahmen für gesellschaftliche Zugehörigkeit nahelegen. Formulierungen wie „anpacken“, „fleißig“, „unsere Sprache“ oder „unsere Werte“ deuten darauf hin, dass Teilhabe vor allem über Leistungsbereitschaft, Anpassung und ökonomische Nützlichkeit definiert wird. Humanitäre Schutzbegriffe treten dagegen kaum in Erscheinung, obwohl der Text sich ausdrücklich auf das Grundrecht auf Asyl und internationale Konventionen bezieht. Dadurch entsteht der Eindruck einer Verschiebung hin zu einem ordnungs und nutzenorientierten Verständnis von Migration.

Besonders deutlich wird dieses Framing in den Passagen zu Arbeitsgelegenheiten für nicht erwerbstätige Asylsuchende. Zwar ist von „Angeboten“ die Rede, doch legt die Formulierung nahe, dass diese Tätigkeiten nicht nur bereitgestellt, sondern auch tatsächlich wahrgenommen werden sollen. Man könnte davon ausgehen, dass solche Maßnahmen für Geflüchtete aufgrund ihrer ohnehin prekären rechtlichen und sozialen Lage in einem strukturell asymmetrischen Verhältnis zum Staat stehen. Wie verbindlich oder freiwillig solche Arbeitsgelegenheiten letztlich wirken, lässt sich jedoch erst beurteilen, wenn ihre konkrete Umsetzung sichtbar wird.

Auch die Regelungen zu Rückkehr und Aufenthaltsbeendigung betonen klare Vorgaben, konsequenten Vollzug und die Nutzung rechtlicher Spielräume. Die freiwillige Rückkehr wird zwar hervorgehoben, doch bleibt offen, wie freiwillig sie in der Praxis tatsächlich ist und welche Formen von Druck oder Anreizen dabei eine Rolle spielen könnten.

Insgesamt zeichnet der Passus ein migrationspolitisches Bild, das Rückkehr, Kontrolle und ökonomische Verwertbarkeit stärker betont als humanitäre oder sozialpolitische Aspekte. Wie stark dieses Framing zwischen Ordnungspolitik und Nützlichkeitslogik die tatsächliche Praxis prägt, bleibt abzuwarten.