Niederlassungserlaubnis - Infos und Links

Der unbefristete Aufenthaltstitel

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis bedeutet die Umwandlung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser unbefristete Aufenthaltstitel muss im Gegensatz zu der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Der unbefristete Aufenthaltstitel kann jedoch unter bestimmten Umständen erlöschen, zurückgenommen werden oder widerrufen werden.

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierbei gibt es je nach Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Vorgaben:

  1. Niederlassungserlaubnis für Personen mit subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot und anderen humanitären Aufenthaltstiteln
  • Anspruch nach Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • „Kann-Bestimmung nach 5 Jahren inkl. Asylverfahren
  • Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert
  • Ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige
  • Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Deutsch auf B1-Niveau sowie Grundkenntnisse der Recht- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (außer kein Anspruch auf Integrationskurs wegen erkennbar geringem Integrationsbedarf/keine Pflicht wegen Unzumutbarkeit)
  • Passpflicht erfüllt, Identität geklärt
  • Person stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar
  • Einige weitere Bedingungen, die in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen dürften

Von diesen Voraussetzungen gibt es teilweise Ausnahmen, wenn sie krankheits-, behinderungs- oder altersbedingt nicht erfüllt werden können.

  1. Niederlassungserlaubnis für Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung
  • Anspruch nach Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren inkl. Asylverfahren
  • Lebensunterhalt überwiegend ohne öffentliche Mittel gesichert
  • Ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige
  • Deutsch auf A2-Niveau sowie Grundkenntnisse der Recht- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Ausnahmen möglich)
  • Keine Mitteilung des BAMF über (geplanten) Widerruf des Status (Bei Anerkennung 2015-2018: BAMF muss mitteilen, dass Voraussetzungen für Widerruf nicht vorliegen)
  • Passpflicht erfüllt (durch Flüchtlingspass gegeben), Identität geklärt
  • Person stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar
  • Einige weitere Bedingungen, die in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen dürften
  1. Niederlassungserlaubnis für Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung und hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Anspruch nach Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren inkl. Asylverfahren
  • Lebensunterhalt weit überwiegend ohne öffentliche Mittel gesichert
  • Deutsch auf C1-Niveau
  • Übrige Voraussetzungen wie bei Punkt 2.
  • Keine Ausnahmen bei Krankheit, hohem Alter und Behinderung
  1. Niederlassungserlaubnis für Ehepaare
    Bei Ehepaaren reicht es, wenn eine Person die Voraussetzungen bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge erfüllt (falls diese gefordert ist).
  1. Niederlassungserlaubnis für Personen, die als Minderjährige eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben
  • Es muss zum Zeitpunkt des 16. Geburtstages seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen vorliegen
  • Wer seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen hat und mittlerweile volljährig ist hat einen Anspruch unter der Bedingung: Deutsch auf B1-Niveau, Lebensunterhalt gesichert oder Ausbildungsplatz/Studium
  • Ausnahmen sind bei Krankheit/Behinderung möglich

(Vgl. Flüchtlingsrat BW)

Weiterführende Informationen zu folgenden Punkten hat der Flüchtlingsrat BW in einer PDF zusammengestellt:

  • Gesetzesgrundlagen
  • Ausschlusskriterien
  • Widerruf, Rücknahme, Erlöschen
  • Daueraufenthalt EU als unbefristeter Aufenthaltstitel

Diese PDF leiten wir Ihnen auf Anfrage über unser Kontaktformular gerne weiter.

Das Formular zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis kann auf der Seite der Bürgerdienste der Stadtverwaltung Karlsruhe heruntergeladen werden. Alle zu beschaffenden Papiere werden hier aufgelistet.

>>>In Deutschland niederlassen I BAMF
>>>Niederlassungserlaubnis I Flüchtlingsrat BW
>>>FAQ zur Niederlassungserlaubnis I handbook germany
>>>Niederlassungserlaubnis I Make it in Germany
für Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU, für AbsolventInnen von Studium oder Berufsausbildung, hochqualifizierte Fachkräfte, Selbstständige