Einbürgerung - Infos und Links

Die deutsche Staatsangehörigkeit

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 104 am 27.03.2024 tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz am 27. Juni 2024 in Kraft.

>>>Änderungen ab dem 27.06.2024 I www.migrando.de

Wurde ein Antrag bereits vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz eingereicht oder wird ein Antrag noch vor dem 27.06.2024 eingereicht ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant.

Nachfolgender Inhalt wird angepasst, sobald das o.g. neue Gesetz in Kraft getreten ist:

Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben.

Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen oder mit einer Niederlassungserlaubnis können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Einbürgerung bedeutet, die Staatsangehörigkeit eines Landes zu erwerben und einen deutschen Pass zu erhalten.

Der Antrag auf Einbürgerung wird bei der Einbürgerungsbehörde des jeweiligen Wohnorts gestellt.
Dort kann man auch ein Beratungsgespräch vorab erhalten und sich über mögliche Ausnahmen und Erleichterungen bzgl. Voraussetzungen und Gebühren informieren. Die Website der Einbürgerungsbehörde stellt auch Informationen über den Verfahrensablauf, die erforderlichen Unterlagen und Kosten und vertiefende Informationen zur Verfügung.

Zuständige Behörde der Einbürgerung für Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Land:
Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Staats­an­ge­hö­rig­keits­be­hörde
Kaise­r­al­lee 8
76124 Karlsruhe
Sprech­zei­ten nur nach Termin­ver­ein­ba­rung:
Telefon 115 und +49 721 133-3389, einbuergerung@oa.karlsruhe.de

Es empfiehlt sich, für den Antrag das Formular Einbürgerung mit Anspruch und das Formular Einbürgerung ohne Anspruch der Einbürgerungsbehörde zu verwenden. Man muss und sollte sich im Antrag nicht auf eine Rechtsgrundlage beschränken. Grundsätzlich prüft die Behörde immer von sich aus, ob eine Einbürgerung gemäß § 10 StAG Anspruchseinbürgerung oder § 8 StAG Ermessenseinbürgerung infrage kommt.

Gesetzliche Regelung der Einbürgerung
Das StAG ist das Staatsangehörigkeitsgesetz d.h. die Regelung der Einbürgerung, welches vom Bundestag verabschiedet wurde.  Daneben gibt es die AH-StAG Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz des Innenministeriums Baden-Württemberg.

Gründe für die Einbürgerung
Die Einbürgerung bietet rechtliche Gleichstellung, politische Partizipation und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe u.a.m.

  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht d.h. kein Termin bei der Ausländerbehörde mehr nötig
  • Erlangung der Deutschengrundrechte z.B. Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit
  • Allgemeines Wahlrecht und das Recht für politische Ämter zu kandidieren
  • Freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
  • Konsularischer Schutz im Ausland

Quellen:
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Handreichung: Einbürgerung von Schutzberechtigten 12/2021
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Bundesregierung, Make it in Germany

Anspruchseinbürgerung
Voraussetzungen:

  • Dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit 8 Jahren, bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs sieben Jahre
  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit*
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilungen wegen schwererer Straftaten, keine laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, keine Ausweisungsgründe

*Die erforderlichen Dokumente sollten nicht im voraus und freiwillig bei der Botschaft beschafft werden, um den Schutzstatus nicht zu gefährden. Es ist zu empfehlen sich von der Behörde dazu auffordern zu lassen und das eigene Risiko eines Botschaftsbesuches sorgfältig abzuwägen.

Ermessenseinbürgerung
Sind einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt – dies betrifft in der Regel die geforderte Aufenthaltsdauer und das unbefristete Aufenthaltsrecht - so liegt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag im Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde (siehe § 8 StAG).

Von den Voraussetzungen des Spracherwerbs, der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung oder der Sicherung des Lebensunterhalts gibt es Ausnahmen, wenn der Einbürgerungsbewerber sie aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen kann, z.B. wegen einer Krankheit oder Behinderung.

Quellen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsverbund Asyl und Migration

Einbürgerungstest
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem man lebt. Bei jeder Frage muss man aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn man mindestens 17 Fragen richtig beantwortet hat, hat man den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer*innen den Test bestanden.

Befreiung vom Einbürgerungstest
Man muss keinen Test ablegen, wenn man noch keine 16 Jahre alt ist oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann.

Quelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
>>>BAMF Gesamtfragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest"
>>>Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest BAMF>>>VHS Test-Trainer zum Orientierungskurs (Einbürgerungstest)

Ablegen des Einbürgerungstests
Der Test kann bei der VHS Karlsruhe, Studienhaus, Kaiserallee 12e abgelegt werden.
Kontakt: Frau Gelsok, Telefon 0721 9857513, gelsok@vhs.karlsruhe.de

Sonstiges

>>>Einbürgerung I Flüchtlingsrat BW
>>>FAQ zur Einbürgerung I handbook germany
>>>Zahlen, Daten, Fakten I Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
>>>Rechtssprechung 25.03.2022 zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung I Flüchtlingsrat BW
>>>Online-Seminar: Der Weg zum Deutschen Pass I Flüchtlingsrat BW
>>>Online-Seminar: Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung I Flüchtlingsrat BW
>>>Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung
>>>VG Karlsruhe: Kriterien Prüfung freiheitlich demokratische Grundordnung I Flüchtlingsrat BW